Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude in Hessen ab 2015 - Schornsteinfegermeisterbetrieb Jürgen Wenzel - Ihr Experte für Schornsteinfegerdienstleistungen und Rauchwarnmelder
Banner - Hans-Jürgen Wenzel
Bild/Logo
Hans-Jürgen Wenzel
Schornsteinfegermeister
Gebäudeenergieberater  (HWK)

Ihr Energie-Effizienz-Experte

Sie befinden sich hier: >> >>

Energienews


20.07.2021

Neue BImSchV soll Feinstaub vermindern

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für  eine  erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV). Dieser sieht vor, dass Schornsteine bei der Errichtung neuer Anlagen zur Holzfeuerung firstnah sind und den First um mindestens 40 Zentimeter überragen.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater